Arbeitnehmerüberlassungsgesetz § 1 und 2 AÜG

Zur Bearbeitung entsprechender Aufträge bei unseren Kunden sind wir im Besitz einer unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, erteilt durch das Landesarbeitsamt Nordrhein – Westfalen.

Unsere Ingenieure und Techniker verstärken Ihr Team vor Ort und auf Zeit
in den Bereichen:

  • Anlagenplanung
  • Konstruktion Maschinen – Schwermaschinenbau
  • Werkzeugmaschinen (Konstruktion)
  • Sondermaschinen (Konstruktion)
  • Anfertigung von Werkstattzeichnungen und Dokumentationsunterlagen
  • Auf Wunsch stellen wir auch das passende technische Equipment mit entsprechender CAD-Software bereit