Arbeitnehmerüberlassungsgesetz § 1 und 2 AÜG
Zur Bearbeitung entsprechender Aufträge bei unseren Kunden sind wir im Besitz einer unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, erteilt durch das Landesarbeitsamt Nordrhein – Westfalen.
Unsere Ingenieure und Techniker verstärken Ihr Team vor Ort und auf Zeit
in den Bereichen:
- Anlagenplanung
- Konstruktion Maschinen – Schwermaschinenbau
- Werkzeugmaschinen (Konstruktion)
- Sondermaschinen (Konstruktion)
- Anfertigung von Werkstattzeichnungen und Dokumentationsunterlagen
- Auf Wunsch stellen wir auch das passende technische Equipment mit entsprechender CAD-Software bereit